
Ersthelfer – was tun?
Jeder von uns kann in die Situation kommen, als Erster am Unfallort zu sein. Wir sind verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, bei Unterlassung kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen. Wenn bei der Ersten Hilfe Schäden z. B. an der Kleidung des Verunfallten entstehen, kann der Ersthelfer dafür nicht bestraft werden. Bitte beachten Sie, dass immer die eigene Sicherheit an erster Stelle steht.
Es ist wichtig ruhig zu bleiben und einige Punkte als Ersthelfer zu beachten:
- Absicherung und Eigenschutz
Die Unfallstelle absichern und sich selbst nicht in Gefahr bringen
- Notruf
Setzen Sie den Notruf (112) ab, so dass professionelle Hilfe, ein Arzt und der Rettungsdienst alarmiert werden
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Anwendung der stabilen Seitenlage, versuchen mit Kompressen aus dem Erste Hilfe Koffer eventuell vorhandene Blutungen zu stoppen, Wiederbelebungsmaßnahmen ergreifen und ganz wichtig das Opfer und die Personen, welche dabei sind oder zur Unfallstelle gekommen sind und unter Schock stehen, zu beruhigen
- Rettungsdienst
Sagen Sie dem Rettungsdienst was Sie gemacht haben, er versorgt den Patienten nun weiter und bringt Ihn in ein Krankenhaus
- Krankenhaus
Der Notarzt übergibt das Opfer und die Personen, welche unter Schock stehen den Ärzten im Krankenhaus
Beim Notruf ist es als Ersthelfer wichtig die 5 W zu beachten:
Wo ist der Unfall passiert
Wie viele Personen sind am Unfall beteiligt
Was ist passiert
Welche Art von Verletzung liegt vor bzw. ist für Sie ersichtlich
Warten auf Gegenfragen von der Rettungsleitstelle
Das Warten auf Gegenfragen ist sehr wichtig, da Sie aufgeregt und nervös sind und daher eventuell undeutlich sprechen oder nicht die genaue Adresse angegeben haben. Wenn Sie in einem Haus mit mehreren Stockwerken und mehreren Wohnungen wohnen, sagen Sie genau den Stockwerk damit der Rettungsdienst nicht lange suchen muss. Stellen Sie am Besten eine Person an die Tür oder an die Straße, aber wichtig lassen Sie die verunfallte Person nicht alleine.